Verein/beitragsordnung.md

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§ 1 Der Beitrag betragt Euro 23,- pro Monat.
§ 2 Bei sozialen Härtefällen kann eine Ermäßigung beim Vorstand schriftlich beantragt werden.
§ 3 Der Beitrag ist zum 1. des Monats auf das Konto des Vereins einzuzahlen.