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§ 1 Der Beitrag betragt Euro 23,- pro Monat.
§ 2 Bei sozialen Härtefällen kann eine Ermäßigung beim Vorstand schriftlich beantragt werden.
§ 3 Der Beitrag ist zum 1. des Monats auf das Konto des Vereins einzuzahlen.

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satzung.md Normal file
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---
date: 'Hannover, am 07.02.2018'
title: 'Satzung des Neuland Labor e.V.'
---
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
=============================
§1.1
----
Der Name des Vereins lautet: Neuland Labor e.V.
§1.2
----
Der Verein hat seinen Sitz in Hannover und soll in das Vereinsregister
eingetragen werden.
§1.3
----
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Vereinszweck
===============
§2.1
----
1. Zweck des Vereins ist die Erforschung, Anwendung und Verbreitung freier Netzwerktechnologien sowie die Verbreitung und Vermittlung von Wissen über Server und Netzwerktechnologien.
2. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
* Treffen zum Wissensaustausch
* Bereitstellung von digitaler Infrastruktur
* Förderung des schöpferisch kritischen Umgangs mit Technik
* Förderung des Zugangs zu Informationstechnologien für sozial benachteiligte Personen
* die Schaffung experimenteller Kommunikations- und Infrastrukturen.
3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§2.2
----
Der Verein fördert Arbeiten im Bereich der Datenkommunikation und
Computertechnik.
§3 Mitgliedschaft
=================
§3.1
----
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen
werden, die sich bereit erklären, die Vereinszwecke und -ziele aktiv
oder materiell zu unterstützen.
§3.2
----
Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Vorstand. Über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Gegen
eine ablehnende Entscheidung des Vorstandes kann der Antragsteller
Beschwerde einlegen, über welche die nächste Mitgliederversammlung
entscheidet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§3.3
----
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod, bei
juristischen Personen auch durch Verlust der Rechtspersönlichkeit.
1. Der Austritt erfolgt zum Monatsende durch schriftliche Kündigung
gegenüber dem Vorstand.
2. Der Vereinsausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn
das Mitglied die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erfüllt
oder den Vereinszwecken zuwider handelt. Der Ausschluss ist auch
möglich, wenn das Mitglied mit mindestens 2 Monatsraten in Verzug
ist. Gegen Ausschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung
anrufen. Bis zur auf den Ausschluss folgenden Mitgliederversammlung
ruhen die weiteren Rechte und Pflichten des Mitgliedes.
§4 Beitrag
==========================================
§4.1
----
Von den Mitgliedern werden Geldbeiträge (und Aufnahmegebühren) erhoben. Die Höhe dieser Zahlungen, die Fälligkeit, die Art und Weise der Zahlung (zum Beispiel Lastschriftverfahren) und zusätzliche Gebühren bei Zahlungsverzug oder Verwendung eines anderen als des beschlossenen Zahlungsverfahrens regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung (dem Vorstand) beschlossen wird. Die Beitragsordnung ist nicht Satzungsbestandteil. Sie wird den Mitgliedern in der jeweils aktuellen Fassung elektronisch (Vereinsinternes Wiki, Mailinglisten) bekanntgegeben, und kann schriftlich beim Vorstand eingesehen werden.
§4.2
----
Die Verwendung der Beiträge erfolgt im Rahmen der Kassenführung des
Vorstands.
§4.3
----
Die Kassenführung wird durch zwei von der Mitgliederversammlung
gewählte Kassenprüfer auf sachliche und rechnerische Richtigkeit und
Vollständigkeit geprüft. Die Kassenprüfer erstatten der
Mitgliederversammlung jährlich Bericht.
§5 Organe des Vereins
=====================
§5.1
----
Die Organe des Vereines bestehen aus:
1. der Mitgliederversammlung
2. dem Vorstand
3. dem Plenum
§5.2
-----
Die Mitgliederversammlung und das Plenum können dem Vorstand Weisungen erteilen und
Richtlinien vorgeben.
§6 Mitgliederversammlung
========================
1. Der Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder mit je einer
Stimme an.
2. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal alle zwei Jahre
statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich oder per E-Mail unter
Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist beträgt 2
Wochen.
3. Auf schriftliches Verlangen von mind. 10% aller Vereinsmitglieder
hat der Vorstand binnen 6 Wochen eine ausserordentliche
Mitgliederversammlung einzuberufen. Dem Antrag der Mitglieder muss
der gewünschte Tagesordnungspunkt zu entnehmen sein.
4. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte einen
Versammlungsleiter und einen Schriftführer.
5. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemässer Einladung ohne
Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.
Beschlüsse werden offen durch Handaufheben mit Stimmenmehrheit der
anwesenden Mitglieder getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt ein
Antrag als abgelehnt. Auf Antrag von einem Mitglied ist geheim
abzustimmen.
6. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht muss auf der
Mitgliederversammlung persönlich ausgeübt werden. Eine Vertretung
durch andere Mitglieder oder Dritte ist nicht zulässig.
7. Die Änderung der Satzung bedarf der Zustimmung von 3/4 der
erschienenen Mitglieder sowie einer Zustimmung der Mehrheit der zu
diesem Zeitpunkt noch im Verein befindlichen Gründungsmitglieder.
8. Die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von 3/4 der
erschienenen Mitglieder, mindestens jedoch 1/4 der Mitglieder des
Vereins, sowie einer Zustimmung der Mehrheit der zu diesem Zeitpunkt
noch im Verein befindlichen Gründungsmitglieder.
9. Bis 7 Tage vor Versammlungsbeginn können dem Vorstand Ergänzungen
zur Tagesordnung eingereicht werden. Diese hat der Antragsteller
auch den anderen Vereinsmitgliedern unmittelbar per E-Mail
mitzuteilen. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt beim Vorstand
eingehen, sind in der Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig.
§7 Aufgaben der Mitgliederversammlung
=====================================
§7.1
----
Die Mitgliederversammlung entscheidet über
1. die Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstands und der
Kassenprüfer.
2. die Entlastung des Vorstands.
3. die Festsetzung der Beitragsordnung, die Wahl der Mitglieder des
Vorstandes und der Kassenprüfer
4. Über Anträge von Mitgliedern, die durch Vorstandsbeschluss nicht
aufgenommen oder ausgeschlossen werden sollen.
5. sie kann über weitere Angelegenheiten beschliessen, die ihr vom
Vorstand oder von den Mitgliedern vorgelegt werden.
§7.2
----
Die Protokolle der Mitgliederversammlung sind vom Schriftführer und dem
Vorsitzenden zu unterzeichnen.
§8 Vorstand
===========
§8.1
----
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er besteht aus 4
Personen: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Kassenwart und einem Beisitzer.
§8.2
----
Mitglied im Vorstand kann nur sein, wer mindestens ein Jahr Mitglied im
Verein oder Gründungsmitglied ist.
§8.3
----
Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder ist aus §7 Abs. 1 Nr. 3 der
Satzung ersichtlich.
§8.4
----
Der Vorstand bestimmt durch Wahl aus seiner Mitte, die unter §8 Abs. 1
genannten Funktionen.
§8.5
----
Der Vorstand beschliesst über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie
nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen. Er führt
die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
§8.6
----
Der Vorstand tritt auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes nach
Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern zusammen. Der Vorstand
ist bei Anwesenheit von 2 Mitgliedern beschlussfähig. Er fasst
Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag
als abgelehnt.
§8.7
----
Beschlüsse können auch schriftlich, telefonisch oder elektronisch
getroffen werden, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder hiermit
einverstanden ist.
§8.8
----
Der Verein wird gerichtlich und aussergerichtlich von den, unter §8.1 genannten Personen, vertreten,
wobei jeder für sich allein vertretungsberechtigt ist. Über Konten des Vereins können der
Kassenwart und weitere vom Vorstand bestimmte Mitglieder unabhängig
voneinander verfügen.
§8.9
----
Die Beschlüsse des Vorstandes werden schriftlich protokolliert und
stehen den Mitgliedern elektronisch zur Einsicht
zur Verfügung. Die Protokolle werden vom Vorsitzenden und einem
weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet.
§8.10
-----
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Wahlzeit aus dem
Vorstand aus, so kann sich der Vorstand durch Zuwahl aus den Mitgliedern
des Vereins bis zur nächsten Mitgliederversammlung selbst ergänzen.
Scheidet mehr als ein Mitglied des Vorstandes aus sind Neuwahlen des
gesamten Vorstandes durch die Mitgliederversammlung erforderlich.
§9 Zustimmungspflichtige Geschäfte des Vorstandes
===================================================
§9.1
-----
Rechtsgeschäfte, die eine Verpflichtung des Vereins im Einzelfall von
mehr als einem von der Mitgliederversammlung jährlich festzusetzenden
Betrages begründen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der
Mitgliederversammlung. Bei Rechtsgeschäften, die wiederkehrende
Zahlungsverpflichtungen begründen, bezieht sich der genannte Betrag auf
die Zahlungsverpflichtungen über einen Zeitraum von 12 Monaten. Von der
Zustimmungspflicht sind solche Geschäfte und Leistungen ausgenommen, zu
denen der Verein aus Umständen verpflichtet ist, die nicht von den
Organen des Vereins begründet worden sind. Diese Regelung hat jedoch nur vereinsinterne Gültigkeit.
§10 Vorstand nach §26 BGB
=========================
Vorstand im Sinne des §26 BGB sind alle unter §8.1 genannten Personen.
Jedes dieser Vorstandsmitglieder ist für
sich allein vertretungsberechtigt.
§11 Finanzierung, Mittelverwendung
==================================
§11.1
-----
Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft
durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuwendungen Dritter.
§11.2
-----
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmässigen Zwecke
verwendet werden.
§11.3
-----
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie
haben bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins
keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§12 Ämter, Organmitglieder, Mitglieder und Haftung
===================================================
§12.1
-----
Sämtliche im Verein ausgeübte Ämter sind Ehrenämter.
§12.2
-----
Für Schäden des Vereins, die Organmitglieder oder Mitglieder in
Tätigkeiten für den Verein verursacht haben, haften diese nur, wenn
sie dabei vorsätzlich gegen ein Strafgesetz verstossen oder
vorsätzlich zum Nachteil des Geschädigten gehandelt haben.
§12.3
-----
Organmitgliedern oder Mitgliedern werden Ersatzansprüche Dritter für
Schäden, die sie bei Tätigkeiten für den Verein verursacht haben,
ersetzt, es sei denn, das Organmitglied oder Mitglied hat dabei
vorsätzlich gegen ein Strafgesetz verstossen oder vorsätzlich zum
Nachteil des Geschädigten gehandelt.
§13 Plenum
======
§13.1
-------
Das Plenum bestehend aus den Mitgliedern des Vereins trifft sich regelmäßig.
§13.2
-------
Der Vorstand gibt den Termin des Plenums bekannt.
§13.3
-------
Das Plenum ist mit der einfachen Mehrheit beschlussfähig. Es muss jedoch mindestens ein Vorstandsmitglied anwesend sein.
§13.4
---------
Es kann keine Änderungen in der Satzung bestimmen, oder Beschlüsse der voran- gegangen Mitgliederversammlung ändern oder aufheben.
§13.5
---------
Es wählt Beauftragte für bestimmte Sachbereiche (Fachreferenten) für jeweils 3 Jahre.
§14 Inkrafttreten
=================
Die Vereinssatzung ist von der Gründungsversammlung am 20.09.2017
beschlossen worden. Sie wird mit Eintragung in das Vereinsregister
wirksam.
Errichtungsdatum: 20.09.2017
Änderungsdatum: 24.11.2017
Änderungsdatum: 16.12.2017
Änderungsdatum: 07.02.2018

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\documentclass[
a4paper, %% defines the paper size: a4paper (default), a5paper, letterpaper, ...
% landscape, %% sets the orientation to landscape
% twoside, %% changes to a two-page-layout (alternatively: oneside)
% twocolumn, %% changes to a two-column-layout
% headsepline, %% add a horizontal line below the column title
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% tablecaptionabove, %% captions of tables are above the tables (alternatively: tablecaptionbelow)
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%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%
%%%
%%% packages
%%%
%%%
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%%%
%%% ngerman: language set to new-german
\usepackage{ngerman}
%%% babel: language set (can cause some conflicts with package ngerman)
%%% use it only for multi-language documents or non-german ones
% \usepackage[ngerman]{babel}
%%% inputenc: coding of german special characters
\usepackage[latin1]{inputenc}
%%% fontenc, ae, aecompl: coding of characters in PDF documents
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage{ae,aecompl}
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%%% technical packages
%%%
%%% amsmath, amssymb, amstext: support for mathematics
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%%% psfrag: replace PostScript fonts
\usepackage{psfrag}
%%% listings: include programming code
% \usepackage{listings}
%%% units: technical units
% \usepackage{units}
%%%
%%% layout
%%%
%%% scrpage2: KOMA heading and footer
%%% Note: if you don't use this package, please remove
%%% \pagestyle{scrheadings} and corresponding settings
%%% below too.
\usepackage[automark]{scrpage2}
%%%
%%% PDF
%%%
\usepackage{ifpdf}
%%% Should be LAST usepackage-call!
%%% For docu on that, see reference on package ``hyperref''
\ifpdf% (definitions for using pdflatex instead of latex)
%%% graphicx: support for graphics
\usepackage[pdftex]{graphicx}
\pdfcompresslevel=9
%%% hyperref (hyperlinks in PDF): for more options or more detailed
%%% explanations, see the documentation of the hyperref-package
\usepackage[%
%%% general options
pdftex=true, %% sets up hyperref for use with the pdftex program
% plainpages=false, %% set it to false, if pdflatex complains: ``destination with same identifier already exists''
%
%%% extension options
backref, %% adds a backlink text to the end of each item in the bibliography
pagebackref=false, %% if true, creates backward references as a list of page numbers in the bibliography
colorlinks=true, %% turn on colored links (true is better for on-screen reading, false is better for printout versions)
%
%%% PDF-specific display options
bookmarks=true, %% if true, generate PDF bookmarks (requires two passes of pdflatex)
bookmarksopen=false, %% if true, show all PDF bookmarks expanded
bookmarksnumbered=false, %% if true, add the section* numbers to the bookmarks
% pdfstartpage={1}, %% determines, on which page the PDF file is opened
pdfpagemode=None %% None, UseOutlines (=show bookmarks), UseThumbs (show thumbnails), FullScreen
]{hyperref}
%%% provide all graphics (also) in this format, so you don't have
%%% to add the file extensions to the \includegraphics-command
%%% and/or you don't have to distinguish between generating
%%% dvi/ps (through latex) and pdf (through pdflatex)
\DeclareGraphicsExtensions{.pdf}
\else %else (definitions for using latex instead of pdflatex)
\usepackage[dvips]{graphicx}
\DeclareGraphicsExtensions{.eps}
\usepackage[%
dvips, %% sets up hyperref for use with the dvips driver
colorlinks=false %% better for printout version; almost every hyperref-extension is eliminated by using dvips
]{hyperref}
\fi
%%% sets the PDF-Information options
%%% (see fields in Acrobat Reader: ``File -> Document properties -> Summary'')
%%% Note: this method is better than as options of the hyperref-package (options are expanded correctly)
\hypersetup{
pdftitle={Satzung des Neuland Labor e.V.}, %%
pdfauthor={}, %%
pdfsubject={Satzung des Neuland Labor e.V.}, %%
pdfcreator={}, %%
pdfproducer={}, %%
pdfkeywords={} %%
}
%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%
%%%
%%% user defined commands
%%%
%%% \mygraphics{}{}{}
%% usage: \mygraphics{width}{filename_without_extension}{caption}
%% example: \mygraphics{0.7\textwidth}{rolling_grandma}{This is my grandmother on inlinescates}
%% requires: package graphicx
%% provides: including centered pictures/graphics with a boldfaced caption below
%%
\newcommand{\mygraphics}[3]{
\begin{center}
\includegraphics[width=#1, keepaspectratio=true]{#2} \\
\textbf{#3}
\end{center}
}
%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%
%%%
%%% define the titlepage
%%%
% \subject{} %% subject which appears above titlehead
% \titlehead{} %% special heading for the titlepage
%%% title
\title{Satzung des Neuland Labor e.V.}
\author{}
%%% date
\date{Hannover, am \today{}}
% \publishers{}
% \thanks{} %% use it instead of footnotes (only on titlepage)
% \dedication{} %% generates a dedication-page after titlepage
%%% uncomment following lines, if you want to:
%%% reuse the maketitle-entries for hyperref-setup
% \newcommand\org@maketitle{}
% \let\org@maketitle\maketitle
% \def\maketitle{%
% \hypersetup{
% pdftitle={\@title},
% pdfauthor={\@author}
% pdfsubject={\@subject}
% }%
% \org@maketitle
% }
%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%
%%%
%%% set heading and footer
%%%
%%% scrheadings default:
%%% footer - middle: page number
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%%% user specific
%%% usage:
%%% \position[heading/footer for the titlepage]{heading/footer for the rest of the document}
%%% heading - left
% \ihead[]{}
%%% heading - center
% \chead[]{}
%%% heading - right
% \ohead[]{}
%%% footer - left
% \ifoot[]{}
%%% footer - center
% \cfoot[]{}
%%% footer - right
% \ofoot[]{}
%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%
%%%
%%% begin document
%%%
\begin{document}
% \pagenumbering{roman} %% small roman page numbers
%%% include the title
% \thispagestyle{empty} %% no header/footer (only) on this page
\maketitle
%%% start a new page and display the table of contents
% \newpage
% \tableofcontents
%%% start a new page and display the list of figures
% \newpage
% \listoffigures
%%% start a new page and display the list of tables
% \newpage
% \listoftables
%%% display the main document on a new page
% \newpage
% \pagenumbering{arabic} %% normal page numbers (include it, if roman was used above)
%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%
%%%
%%% begin main document
%%% structure: \section* \subsection* \subsubsection* \paragraph \subparagraph
%%%
\section*{\S 1 Name, Sitz, Gesch"aftsjahr}
\subsection*{\S 1.1}
Der Name des Vereins lautet: Neuland Labor e.V.
\subsection*{\S 1.2}
Der Verein hat seinen Sitz in Hannover und soll in das Vereinsregister
eingetragen werden.
\subsection*{\S 1.3}
Gesch"aftsjahr ist das Kalenderjahr.
\\
\section*{\S 2 Vereinszweck}
\subsection*{\S 2.1}
Der Verein f"ordert die Einf"uhrung und Fortbildung von
Mitgliedern und Nichtmitgliedern im Umgang mit nationalen und internationalen
Kommunikationsnetzen.
\subsection*{\S 2.2}
Der Verein f"ordert Arbeiten im Bereich der Datenkommunikation und
Computertechnik.
\\
\section*{\S 3 Leistungen des Vereins und der Mitglieder}
\subsection*{\S 3.1}
Der Verein erm"oglicht den Vollmitgliedern, im Rahmen der technischen
M"oglichkeiten, den Anschluss an das Internet. Ein Rechtsanspruch ist ausgeschlossen.
\subsection*{\S 3.2}
Der Verein bietet seinen Mitgliedern einen ehrenamtlichen Support bis zum vom Verein verwalteten Router an.
\\
\section*{\S 4 Mitgliedschaft}
\subsection*{\S 4.1}
Mitglieder des Vereins k"onnen nat"urliche und juristische Personen werden,
die sich bereit erkl"aren, die Vereinszwecke und -ziele aktiv oder materiell zu
unterst"utzen.
\subsection*{\S 4.2}
Es gibt Vollmitglieder und F"ordermitglieder.
\begin{enumerate}
\item Vollmitglieder haben volles Stimmrecht und k"onnen alle vom Verein zur
Verf"ugung gestellten Dienste nutzen.
\item F"ordermitglieder haben kein Stimmrecht und k"onnen ausschliesslich die
Mail- und Domaindienste im Verein Neuland Labor e.V. nutzen.
\end{enumerate}
\subsection*{\S 4.3}
Die Mitgliedschaft wird durch Beschluss des Vorstandes erworben. Gegen eine
ablehnende Entscheidung des Vorstandes kann der Antragsteller Beschwerde
einlegen, "uber welche die n"achste Mitgliederversammlung entscheidet. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
\subsection*{\S 4.4}
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod, bei
juristischen Personen auch durch Verlust der Rechtspers"onlichkeit.
\begin{enumerate}
\item Der Austritt erfolgt zum Monatsende durch schriftliche K"undigung gegen"uber
dem Vorstand.
\item Der Vereinsausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn das Mitglied die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erf"ullt oder den Vereinszwecken zuwider handelt. Der Ausschluss ist auch m"oglich, wenn das Mitglied mit mindestens 2 Monatsraten in Verzug ist.
Gegen Ausschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Bis zur auf den Ausschluss folgenden Mitgliederversammlung ruhen die weiteren Rechte und
Pflichten des Mitgliedes.
\end{enumerate}
\section*{\S 5 Beitrag, Kassenf"uhrung, Kassenpr"ufung}
\subsection*{\S 5.1}
Der Mitgliedsbeitrag wird j"ahrlich durch die Mitgliederversammlung jeweils f"ur
ein Gesch"aftsjahr festgesetzt.
\subsection*{\S 5.2}
Der Mitgliedsbeitrag ist ein monatlicher Beitrag. Er ist im Voraus sp"atestens
zum 15. jeden Monats zu entrichten. Die Zahlung erfolgt im
Lastschrifteinzugsverfahren oder durch "Uberweisung.
\subsection*{\S 5.3}
Die Verwendung der Beitr"age erfolgt im Rahmen der Kassenf"uhrung des Vorstands.
\subsection*{\S 5.4}
Die Kassenf"uhrung wird durch zwei von der Mitgliederversammlung gew"ahlte
Kassenpr"ufer auf sachliche und rechnerische Richtigkeit und Vollst"andigkeit
gepr"uft. Die Kassenpr"ufer erstatten der Mitgliederversammlung j"ahrlich
Bericht.
\\
\section*{\S 6 Organe des Vereins}
\subsection*{\S 6.1}
Die Organe des Vereines bestehen aus:
\begin{enumerate}
\item der Mitgliederversammlung
\item dem Vorstand
\end{enumerate}
\subsection*{S 6.2}
Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand Weisungen erteilen und Richtlinien vorgeben.
\\
\section*{\S 7 Mitgliederversammlung}
\begin{enumerate}
\item Der Mitgliederversammlung geh"oren alle Vollmitglieder mit je einer
Stimme an.
\item Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal alle zwei Jahre statt. Sie
wird vom Vorstand schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung
einberufen. Die Einladungsfrist betr"agt 2 Wochen.
\item Auf schriftliches Verlangen von mind. 10\% aller Vereinsmitglieder hat
der Vorstand binnen 6 Wochen eine
ausserordentliche Mitgliederversammlung
einzuberufen. Dem Antrag der Mitglieder muss
der gew"unschte Tagesordnungspunkt zu
entnehmen sein.
\item Die Mitgliederversammlung w"ahlt aus ihrer Mitte einen
Versammlungsleiter und einen Schriftf"uhrer.
\item Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgem"asser Einladung ohne R"ucksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussf"ahig. Beschl"usse werden offen durch Handaufheben mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als
abgelehnt. Auf Antrag von einem Mitglied ist geheim abzustimmen.
\item Jedes Vollmitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht muss auf der Mitgliederversammlung
pers"onlich ausge"ubt werden. Eine Vertretung durch andere Mitglieder oder
Dritte ist nicht zul"assig.
\item Die "Anderung der Satzung bedarf der
Zustimmung von 3/4 der erschienenen Mitglieder sowie einer Zustimmung der
Mehrheit der zu diesem Zeitpunkt noch im Verein befindlichen
Gr"undungsmitglieder.
\item Die Aufl"osung des Vereins bedarf der Zustimmung von
3/4 der erschienenen Mitglieder, mindestens jedoch 1/4 der Mitglieder des
Vereins, sowie einer Zustimmung der Mehrheit der zu diesem Zeitpunkt noch im
Verein befindlichen Gr"undungsmitglieder.
\item Bis 7 Tage vor Versammlungsbeginn
k"onnen dem Vorstand Erg"anzungen zur Tagesordnung eingereicht werden. Diese hat
der Antragsteller auch den anderen Vereinsmitgliedern unmittelbar per E-Mail
mitzuteilen. Antr"age, die nach diesem Zeitpunkt beim Vorstand eingehen, sind in
der Mitgliederversammlung nicht beschlussf"ahig.
\end{enumerate}
\section*{\S 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung}
\subsection*{\S 8.1} Die Mitgliederversammlung entscheidet "uber
\begin{enumerate}
\item die Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstands und der Kassenpr"ufer.
\item die Entlastung des Vorstands.
\item die Festsetzung der
Mitgliedsbeitr"age, die Wahl der Mitglieder des Vorstands und der
Kassenpr"ufer sowie die Wahl von Beauftragten f"ur bestimmte Sachbereiche
(Fachreferenten) f"ur jeweils 3 Jahre.
\item "Uber Antr"age von Mitgliedern,
die durch Vorstandsbeschluss nicht aufgenommen oder ausgeschlossen werden
sollen.
\item sie kann "uber weitere Angelegenheiten beschliessen, die
ihr vom Vorstand oder von den Mitgliedern vorgelegt werden.
\end{enumerate}
\subsection*{\S 8.2} Die Protokolle der Mitgliederversammlung sind vom Schriftf"uhrer und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.
\section*{\S 9 Vorstand}
\subsection*{\S 9.1} Der Vorstand f"uhrt die Gesch"afte des Vereins. Er
besteht aus 6 Personen: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Kassenwart und 3 Beisitzern.
\subsection*{\S 9.2} Mitglied im Vorstand kann nur sein, wer mindestens ein Jahr Mitglied im Verein oder Gr"undungsmitglied ist.
\subsection*{\S 9.3} Die Amtsdauer der
Vorstandsmitglieder ist aus \S 8 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung ersichtlich.
\subsection*{\S 9.4} Der Vorstand bestimmt durch Wahl aus seiner Mitte, die
unter \S 9 Abs. 1 genannten Funktionen.
\subsection*{\S 9.5} Der Vorstand beschliesst "uber alle
Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der
Mitgliederversammlung bed"urfen. Er f"ahrt die Beschl"usse der
Mitgliederversammlung aus.
\subsection*{\S 9.6} Der Vorstand tritt auf Verlangen eines
Vorstandsmitgliedes nach Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern
zusammen. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von 4 Mitgliedern beschlussf"ahig.
Er fasst Beschl"usse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein
Antrag als abgelehnt.
\subsection*{\S 9.7} Beschl"usse k"onnen auch schriftlich, telefonisch oder
elektronisch getroffen werden, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder
hiermit einverstanden ist.
\subsection*{\S 9.8} Der Verein wird gerichtlich und aussergerichtlich von dem
Vorsitzenden und dem Stellvertreter vertreten, wobei jeder f"ur sich allein
vertretungsberechtigt ist. "Uber Konten des Vereins k"onnen der Kassenwart und
weitere vom Vorstand bestimmte Mitglieder unabh"angig voneinander verf"ugen.
\subsection*{\S 9.9} Die Beschl"usse des Vorstandes werden schriftlich
protokolliert und stehen den Mitgliedern elektronisch und als Papierversion
zur Einsicht zur Verf"ugung. Die Protokolle werden vom Vorsitzenden und einem
weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet.
\subsection*{\S 9.10} Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der
Wahlzeit aus dem Vorstand aus, so kann sich der Vorstand durch Zuwahl aus den
Mitgliedern des Vereins bis zur n"achsten Mitgliederversammlung selbst
erg"anzen. Scheidet mehr als ein Mitglied des Vorstandes aus sind Neuwahlen
des gesamten Vorstandes durch die Mitgliederversammlung erforderlich.
\\
\section*{\S 10 Zustimmungspflichtige Gesch"afte des Vorstandes}
\subsection*{\S 10.1} Rechtsgesch"afte, die eine Verpflichtung des Vereins im
Einzelfall von mehr als einem von der Mitgliederversammlung j"ahrlich
festzusetzenden Betrages begr"unden, bed"urfen der vorherigen Zustimmung der
Mitgliederversammlung. Bei Rechtsgesch"aften, die wiederkehrende
Zahlungsverpflichtungen begr"unden, bezieht sich der genannte Betrag auf die
Zahlungsverpflichtungen "uber einen Zeitraum von 12 Monaten. Von der
Zustimmungspflicht sind solche Gesch"afte und Leistungen ausgenommen, zu denen
der Verein aus Umst"anden verpflichtet ist, die nicht von den Organen des
Vereins begr"undet worden sind.
\subsection*{\S 10.2} Die Beschr"ankung des Abs. 1 S. 1 und S. 2 gilt auch
gegen"uber Dritte im Sinne von \S 26 Abs. 2 S. 2 BGB.
\\
\section*{\S 11 Vorstand nach \S 26 BGB}
Vorstand im Sinne des \S 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jedes dieser Vorstandsmitglieder ist f"ur sich allein vertretungsberechtigt.
\section*{\S 12 Finanzierung, Mittelverwendung}
\subsection*{\S 12.1}
Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft durch
Mitgliedsbeitr"age, Spenden und Zuwendungen Dritter.
\subsection*{\S 12.2}
Die Mittel des Vereins d"urfen nur f"ur die satzungsm"assigen Zwecke verwendet
werden.
\subsection*{\S 12.3}
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben
bei ihrem Ausscheiden, bei Aufl"osung oder Aufhebung des Vereins keinerlei
Anspruch auf das Vereinsverm"ogen.
\\
\section*{\S 13 "Amter, Organmitglieder, Mitglieder und Haftung}
\subsection*{\S 13.1}
S"amtliche im Verein ausge"ubte "Amter sind Ehren"amter.
\subsection*{\S 13.2}
F"ur Sch"aden des Vereins, die Organmitglieder oder Mitglieder in T"atigkeiten
f"ur den Verein verursacht haben, haften diese nur, wenn sie dabei
vors"atzlich gegen ein Strafgesetz verstossen oder vors"atzlich zum Nachteil
des Gesch"adigten gehandelt haben.
\subsection*{\S 13.3}
Organmitgliedern oder Mitgliedern werden Ersatzanspr"uche Dritter f"ur Sch"aden, die sie bei T"atigkeiten f"ur den Verein verursacht haben, ersetzt, es sei denn, das Organmitglied oder Mitglied hat dabei vors"atzlich gegen ein Strafgesetz verstossen oder vors"atzlich zum Nachteil des Gesch"adigten gehandelt.
\section*{\S 14 Inkrafttreten}
Diese Satzung ist von der Mitgliederversammlung am XX.XX.2017 beschlossen
worden und wird mit Eintragung in das Vereinsregister wirksam.
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%%% e.g.: literatur.bib -> \bibliography{literatur}
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