commit cf0fbb72da20f4cfff39b9a8764e53feb7328b31 Author: jedi Date: Wed Nov 18 21:19:18 2020 +0100 first commit diff --git a/README.md b/README.md new file mode 100644 index 0000000..e69de29 diff --git a/beitragsordnung.md b/beitragsordnung.md new file mode 100644 index 0000000..551a4cc --- /dev/null +++ b/beitragsordnung.md @@ -0,0 +1,5 @@ +§ 1 Der Beitrag betragt Euro 23,- pro Monat. + +§ 2 Bei sozialen Härtefällen kann eine Ermäßigung beim Vorstand schriftlich beantragt werden. + +§ 3 Der Beitrag ist zum 1. des Monats auf das Konto des Vereins einzuzahlen. diff --git a/satzung.md b/satzung.md new file mode 100644 index 0000000..ff6ad17 --- /dev/null +++ b/satzung.md @@ -0,0 +1,380 @@ +--- +date: 'Hannover, am 07.02.2018' +title: 'Satzung des Neuland Labor e.V.' +--- + +§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr +============================= + +§1.1 +---- + +Der Name des Vereins lautet: Neuland Labor e.V. + +§1.2 +---- + +Der Verein hat seinen Sitz in Hannover und soll in das Vereinsregister +eingetragen werden. + +§1.3 +---- + +Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. + +§2 Vereinszweck +=============== + +§2.1 +---- + +1. Zweck des Vereins ist die Erforschung, Anwendung und Verbreitung freier Netzwerktechnologien sowie die Verbreitung und Vermittlung von Wissen über Server und Netzwerktechnologien. + +2. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch: + * Treffen zum Wissensaustausch + * Bereitstellung von digitaler Infrastruktur + * Förderung des schöpferisch kritischen Umgangs mit Technik + * Förderung des Zugangs zu Informationstechnologien für sozial benachteiligte Personen + * die Schaffung experimenteller Kommunikations- und Infrastrukturen. + +3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. + +§2.2 +---- + +Der Verein fördert Arbeiten im Bereich der Datenkommunikation und +Computertechnik. + +§3 Mitgliedschaft +================= + +§3.1 +---- + +Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen +werden, die sich bereit erklären, die Vereinszwecke und -ziele aktiv +oder materiell zu unterstützen. + +§3.2 +---- + +Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Vorstand. Über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Gegen +eine ablehnende Entscheidung des Vorstandes kann der Antragsteller +Beschwerde einlegen, über welche die nächste Mitgliederversammlung +entscheidet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. + +§3.3 +---- + +Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod, bei +juristischen Personen auch durch Verlust der Rechtspersönlichkeit. + +1. Der Austritt erfolgt zum Monatsende durch schriftliche Kündigung + gegenüber dem Vorstand. + +2. Der Vereinsausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn + das Mitglied die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erfüllt + oder den Vereinszwecken zuwider handelt. Der Ausschluss ist auch + möglich, wenn das Mitglied mit mindestens 2 Monatsraten in Verzug + ist. Gegen Ausschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung + anrufen. Bis zur auf den Ausschluss folgenden Mitgliederversammlung + ruhen die weiteren Rechte und Pflichten des Mitgliedes. + +§4 Beitrag +========================================== + +§4.1 +---- +Von den Mitgliedern werden Geldbeiträge (und Aufnahmegebühren) erhoben. Die Höhe dieser Zahlungen, die Fälligkeit, die Art und Weise der Zahlung (zum Beispiel Lastschriftverfahren) und zusätzliche Gebühren bei Zahlungsverzug oder Verwendung eines anderen als des beschlossenen Zahlungsverfahrens regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung (dem Vorstand) beschlossen wird. Die Beitragsordnung ist nicht Satzungsbestandteil. Sie wird den Mitgliedern in der jeweils aktuellen Fassung elektronisch (Vereinsinternes Wiki, Mailinglisten) bekanntgegeben, und kann schriftlich beim Vorstand eingesehen werden. + + +§4.2 +---- + +Die Verwendung der Beiträge erfolgt im Rahmen der Kassenführung des +Vorstands. + +§4.3 +---- + +Die Kassenführung wird durch zwei von der Mitgliederversammlung +gewählte Kassenprüfer auf sachliche und rechnerische Richtigkeit und +Vollständigkeit geprüft. Die Kassenprüfer erstatten der +Mitgliederversammlung jährlich Bericht. + +§5 Organe des Vereins +===================== + +§5.1 +---- + +Die Organe des Vereines bestehen aus: + +1. der Mitgliederversammlung + +2. dem Vorstand + +3. dem Plenum + +§5.2 +----- + +Die Mitgliederversammlung und das Plenum können dem Vorstand Weisungen erteilen und +Richtlinien vorgeben. + +§6 Mitgliederversammlung +======================== + +1. Der Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder mit je einer + Stimme an. + +2. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal alle zwei Jahre + statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich oder per E-Mail unter + Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist beträgt 2 + Wochen. + +3. Auf schriftliches Verlangen von mind. 10% aller Vereinsmitglieder + hat der Vorstand binnen 6 Wochen eine ausserordentliche + Mitgliederversammlung einzuberufen. Dem Antrag der Mitglieder muss + der gewünschte Tagesordnungspunkt zu entnehmen sein. + +4. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte einen + Versammlungsleiter und einen Schriftführer. + +5. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemässer Einladung ohne + Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. + Beschlüsse werden offen durch Handaufheben mit Stimmenmehrheit der + anwesenden Mitglieder getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt ein + Antrag als abgelehnt. Auf Antrag von einem Mitglied ist geheim + abzustimmen. + +6. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht muss auf der + Mitgliederversammlung persönlich ausgeübt werden. Eine Vertretung + durch andere Mitglieder oder Dritte ist nicht zulässig. + +7. Die Änderung der Satzung bedarf der Zustimmung von 3/4 der + erschienenen Mitglieder sowie einer Zustimmung der Mehrheit der zu + diesem Zeitpunkt noch im Verein befindlichen Gründungsmitglieder. + +8. Die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von 3/4 der + erschienenen Mitglieder, mindestens jedoch 1/4 der Mitglieder des + Vereins, sowie einer Zustimmung der Mehrheit der zu diesem Zeitpunkt + noch im Verein befindlichen Gründungsmitglieder. + +9. Bis 7 Tage vor Versammlungsbeginn können dem Vorstand Ergänzungen + zur Tagesordnung eingereicht werden. Diese hat der Antragsteller + auch den anderen Vereinsmitgliedern unmittelbar per E-Mail + mitzuteilen. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt beim Vorstand + eingehen, sind in der Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig. + +§7 Aufgaben der Mitgliederversammlung +===================================== + +§7.1 +---- + +Die Mitgliederversammlung entscheidet über + +1. die Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstands und der + Kassenprüfer. + +2. die Entlastung des Vorstands. + +3. die Festsetzung der Beitragsordnung, die Wahl der Mitglieder des + Vorstandes und der Kassenprüfer + +4. Über Anträge von Mitgliedern, die durch Vorstandsbeschluss nicht + aufgenommen oder ausgeschlossen werden sollen. + +5. sie kann über weitere Angelegenheiten beschliessen, die ihr vom + Vorstand oder von den Mitgliedern vorgelegt werden. + +§7.2 +---- + +Die Protokolle der Mitgliederversammlung sind vom Schriftführer und dem +Vorsitzenden zu unterzeichnen. + +§8 Vorstand +=========== + +§8.1 +---- + +Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er besteht aus 4 +Personen: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem +Kassenwart und einem Beisitzer. + +§8.2 +---- + +Mitglied im Vorstand kann nur sein, wer mindestens ein Jahr Mitglied im +Verein oder Gründungsmitglied ist. + +§8.3 +---- + +Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder ist aus §7 Abs. 1 Nr. 3 der +Satzung ersichtlich. + +§8.4 +---- + +Der Vorstand bestimmt durch Wahl aus seiner Mitte, die unter §8 Abs. 1 +genannten Funktionen. + +§8.5 +---- + +Der Vorstand beschliesst über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie +nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen. Er führt +die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. + +§8.6 +---- + +Der Vorstand tritt auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes nach +Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern zusammen. Der Vorstand +ist bei Anwesenheit von 2 Mitgliedern beschlussfähig. Er fasst +Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag +als abgelehnt. + +§8.7 +---- + +Beschlüsse können auch schriftlich, telefonisch oder elektronisch +getroffen werden, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder hiermit +einverstanden ist. + +§8.8 +---- + +Der Verein wird gerichtlich und aussergerichtlich von den, unter §8.1 genannten Personen, vertreten, +wobei jeder für sich allein vertretungsberechtigt ist. Über Konten des Vereins können der +Kassenwart und weitere vom Vorstand bestimmte Mitglieder unabhängig +voneinander verfügen. + +§8.9 +---- + +Die Beschlüsse des Vorstandes werden schriftlich protokolliert und +stehen den Mitgliedern elektronisch zur Einsicht +zur Verfügung. Die Protokolle werden vom Vorsitzenden und einem +weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet. + +§8.10 +----- + +Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Wahlzeit aus dem +Vorstand aus, so kann sich der Vorstand durch Zuwahl aus den Mitgliedern +des Vereins bis zur nächsten Mitgliederversammlung selbst ergänzen. +Scheidet mehr als ein Mitglied des Vorstandes aus sind Neuwahlen des +gesamten Vorstandes durch die Mitgliederversammlung erforderlich. + +§9 Zustimmungspflichtige Geschäfte des Vorstandes +=================================================== + +§9.1 +----- + +Rechtsgeschäfte, die eine Verpflichtung des Vereins im Einzelfall von +mehr als einem von der Mitgliederversammlung jährlich festzusetzenden +Betrages begründen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der +Mitgliederversammlung. Bei Rechtsgeschäften, die wiederkehrende +Zahlungsverpflichtungen begründen, bezieht sich der genannte Betrag auf +die Zahlungsverpflichtungen über einen Zeitraum von 12 Monaten. Von der +Zustimmungspflicht sind solche Geschäfte und Leistungen ausgenommen, zu +denen der Verein aus Umständen verpflichtet ist, die nicht von den +Organen des Vereins begründet worden sind. Diese Regelung hat jedoch nur vereinsinterne Gültigkeit. + +§10 Vorstand nach §26 BGB +========================= + +Vorstand im Sinne des §26 BGB sind alle unter §8.1 genannten Personen. +Jedes dieser Vorstandsmitglieder ist für +sich allein vertretungsberechtigt. + +§11 Finanzierung, Mittelverwendung +================================== + +§11.1 +----- + +Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft +durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuwendungen Dritter. + +§11.2 +----- + +Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmässigen Zwecke +verwendet werden. + +§11.3 +----- + +Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als +Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie +haben bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins +keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen. + +§12 Ämter, Organmitglieder, Mitglieder und Haftung +=================================================== + +§12.1 +----- + +Sämtliche im Verein ausgeübte Ämter sind Ehrenämter. + +§12.2 +----- + +Für Schäden des Vereins, die Organmitglieder oder Mitglieder in +Tätigkeiten für den Verein verursacht haben, haften diese nur, wenn +sie dabei vorsätzlich gegen ein Strafgesetz verstossen oder +vorsätzlich zum Nachteil des Geschädigten gehandelt haben. + +§12.3 +----- + +Organmitgliedern oder Mitgliedern werden Ersatzansprüche Dritter für +Schäden, die sie bei Tätigkeiten für den Verein verursacht haben, +ersetzt, es sei denn, das Organmitglied oder Mitglied hat dabei +vorsätzlich gegen ein Strafgesetz verstossen oder vorsätzlich zum +Nachteil des Geschädigten gehandelt. + +§13 Plenum +====== +§13.1 +------- +Das Plenum bestehend aus den Mitgliedern des Vereins trifft sich regelmäßig. + +§13.2 +------- +Der Vorstand gibt den Termin des Plenums bekannt. + +§13.3 +------- +Das Plenum ist mit der einfachen Mehrheit beschlussfähig. Es muss jedoch mindestens ein Vorstandsmitglied anwesend sein. + +§13.4 +--------- +Es kann keine Änderungen in der Satzung bestimmen, oder Beschlüsse der voran- gegangen Mitgliederversammlung ändern oder aufheben. + +§13.5 +--------- +Es wählt Beauftragte für bestimmte Sachbereiche (Fachreferenten) für jeweils 3 Jahre. + +§14 Inkrafttreten +================= +Die Vereinssatzung ist von der Gründungsversammlung am 20.09.2017 +beschlossen worden. Sie wird mit Eintragung in das Vereinsregister +wirksam. + +Errichtungsdatum: 20.09.2017 + +Änderungsdatum: 24.11.2017 + +Änderungsdatum: 16.12.2017 + +Änderungsdatum: 07.02.2018 + diff --git a/satzung.pdf b/satzung.pdf new file mode 100644 index 0000000..b439a4e Binary files /dev/null and b/satzung.pdf differ diff --git a/satzung.tex b/satzung.tex new file mode 100644 index 0000000..a514c62 --- /dev/null +++ b/satzung.tex @@ -0,0 +1,515 @@ +\documentclass[ +a4paper, %% defines the paper size: a4paper (default), a5paper, letterpaper, ... +% landscape, %% sets the orientation to landscape +% twoside, %% changes to a two-page-layout (alternatively: oneside) +% twocolumn, %% changes to a two-column-layout +% headsepline, %% add a horizontal line below the column title +% footsepline, %% add a horizontal line above the page footer +titlepage, %% only the titlepage (using titlepage-environment) appears on the first page (alternatively: notitlepage) +% parskip, %% insert an empty line between two paragraphs (alternatively: halfparskip, ...) +% leqno, %% equation numbers left (instead of right) +% fleqn, %% equation left-justified (instead of centered) +% tablecaptionabove, %% captions of tables are above the tables (alternatively: tablecaptionbelow) +% draft, %% produce only a draft version (mark lines that need manual edition and don't show graphics) +% 10pt %% set default font size to 10 point +% 11pt %% set default font size to 11 point +12pt %% set default font size to 12 point +]{scrartcl} %% article, see KOMA documentation (scrguide.dvi) + + + +%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%% +%%% +%%% packages +%%% + +%%% +%%% encoding and language set +%%% + +%%% ngerman: language set to new-german +\usepackage{ngerman} + +%%% babel: language set (can cause some conflicts with package ngerman) +%%% use it only for multi-language documents or non-german ones +% \usepackage[ngerman]{babel} + +%%% inputenc: coding of german special characters +\usepackage[latin1]{inputenc} + +%%% fontenc, ae, aecompl: coding of characters in PDF documents +\usepackage[T1]{fontenc} +\usepackage{ae,aecompl} + +%%% +%%% technical packages +%%% + +%%% amsmath, amssymb, amstext: support for mathematics +% \usepackage{amsmath,amssymb,amstext} + +%%% psfrag: replace PostScript fonts +\usepackage{psfrag} + +%%% listings: include programming code +% \usepackage{listings} + +%%% units: technical units +% \usepackage{units} + +%%% +%%% layout +%%% + +%%% scrpage2: KOMA heading and footer +%%% Note: if you don't use this package, please remove +%%% \pagestyle{scrheadings} and corresponding settings +%%% below too. +\usepackage[automark]{scrpage2} + + +%%% +%%% PDF +%%% + +\usepackage{ifpdf} + +%%% Should be LAST usepackage-call! +%%% For docu on that, see reference on package ``hyperref'' +\ifpdf% (definitions for using pdflatex instead of latex) + +%%% graphicx: support for graphics +\usepackage[pdftex]{graphicx} + +\pdfcompresslevel=9 + +%%% hyperref (hyperlinks in PDF): for more options or more detailed +%%% explanations, see the documentation of the hyperref-package +\usepackage[% +%%% general options +pdftex=true, %% sets up hyperref for use with the pdftex program +% plainpages=false, %% set it to false, if pdflatex complains: ``destination with same identifier already exists'' +% +%%% extension options +backref, %% adds a backlink text to the end of each item in the bibliography +pagebackref=false, %% if true, creates backward references as a list of page numbers in the bibliography +colorlinks=true, %% turn on colored links (true is better for on-screen reading, false is better for printout versions) +% +%%% PDF-specific display options +bookmarks=true, %% if true, generate PDF bookmarks (requires two passes of pdflatex) +bookmarksopen=false, %% if true, show all PDF bookmarks expanded +bookmarksnumbered=false, %% if true, add the section* numbers to the bookmarks +% pdfstartpage={1}, %% determines, on which page the PDF file is opened +pdfpagemode=None %% None, UseOutlines (=show bookmarks), UseThumbs (show thumbnails), FullScreen +]{hyperref} + + +%%% provide all graphics (also) in this format, so you don't have +%%% to add the file extensions to the \includegraphics-command +%%% and/or you don't have to distinguish between generating +%%% dvi/ps (through latex) and pdf (through pdflatex) +\DeclareGraphicsExtensions{.pdf} + +\else %else (definitions for using latex instead of pdflatex) + +\usepackage[dvips]{graphicx} + +\DeclareGraphicsExtensions{.eps} + +\usepackage[% +dvips, %% sets up hyperref for use with the dvips driver +colorlinks=false %% better for printout version; 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Ein Rechtsanspruch ist ausgeschlossen. +\subsection*{\S 3.2} +Der Verein bietet seinen Mitgliedern einen ehrenamtlichen Support bis zum vom Verein verwalteten Router an. +\\ + +\section*{\S 4 Mitgliedschaft} + +\subsection*{\S 4.1} +Mitglieder des Vereins k"onnen nat"urliche und juristische Personen werden, +die sich bereit erkl"aren, die Vereinszwecke und -ziele aktiv oder materiell zu +unterst"utzen. +\subsection*{\S 4.2} +Es gibt Vollmitglieder und F"ordermitglieder. +\begin{enumerate} +\item Vollmitglieder haben volles Stimmrecht und k"onnen alle vom Verein zur + Verf"ugung gestellten Dienste nutzen. +\item F"ordermitglieder haben kein Stimmrecht und k"onnen ausschliesslich die + Mail- und Domaindienste im Verein Neuland Labor e.V. nutzen. +\end{enumerate} +\subsection*{\S 4.3} +Die Mitgliedschaft wird durch Beschluss des Vorstandes erworben. Gegen eine +ablehnende Entscheidung des Vorstandes kann der Antragsteller Beschwerde +einlegen, "uber welche die n"achste Mitgliederversammlung entscheidet. Der +Rechtsweg ist ausgeschlossen. +\subsection*{\S 4.4} +Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod, bei +juristischen Personen auch durch Verlust der Rechtspers"onlichkeit. +\begin{enumerate} +\item Der Austritt erfolgt zum Monatsende durch schriftliche K"undigung gegen"uber + dem Vorstand. +\item Der Vereinsausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn das Mitglied die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erf"ullt oder den Vereinszwecken zuwider handelt. Der Ausschluss ist auch m"oglich, wenn das Mitglied mit mindestens 2 Monatsraten in Verzug ist. + Gegen Ausschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Bis zur auf den Ausschluss folgenden Mitgliederversammlung ruhen die weiteren Rechte und + Pflichten des Mitgliedes. +\end{enumerate} + +\section*{\S 5 Beitrag, Kassenf"uhrung, Kassenpr"ufung} +\subsection*{\S 5.1} +Der Mitgliedsbeitrag wird j"ahrlich durch die Mitgliederversammlung jeweils f"ur +ein Gesch"aftsjahr festgesetzt. +\subsection*{\S 5.2} +Der Mitgliedsbeitrag ist ein monatlicher Beitrag. Er ist im Voraus sp"atestens +zum 15. jeden Monats zu entrichten. Die Zahlung erfolgt im +Lastschrifteinzugsverfahren oder durch "Uberweisung. +\subsection*{\S 5.3} +Die Verwendung der Beitr"age erfolgt im Rahmen der Kassenf"uhrung des Vorstands. +\subsection*{\S 5.4} +Die Kassenf"uhrung wird durch zwei von der Mitgliederversammlung gew"ahlte +Kassenpr"ufer auf sachliche und rechnerische Richtigkeit und Vollst"andigkeit +gepr"uft. Die Kassenpr"ufer erstatten der Mitgliederversammlung j"ahrlich +Bericht. +\\ + +\section*{\S 6 Organe des Vereins} +\subsection*{\S 6.1} +Die Organe des Vereines bestehen aus: +\begin{enumerate} +\item der Mitgliederversammlung +\item dem Vorstand +\end{enumerate} +\subsection*{S 6.2} +Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand Weisungen erteilen und Richtlinien vorgeben. +\\ + +\section*{\S 7 Mitgliederversammlung} +\begin{enumerate} +\item Der Mitgliederversammlung geh"oren alle Vollmitglieder mit je einer + Stimme an. +\item Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal alle zwei Jahre statt. Sie + wird vom Vorstand schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung + einberufen. Die Einladungsfrist betr"agt 2 Wochen. +\item Auf schriftliches Verlangen von mind. 10\% aller Vereinsmitglieder hat + der Vorstand binnen 6 Wochen eine + ausserordentliche Mitgliederversammlung + einzuberufen. Dem Antrag der Mitglieder muss + der gew"unschte Tagesordnungspunkt zu + entnehmen sein. +\item Die Mitgliederversammlung w"ahlt aus ihrer Mitte einen + Versammlungsleiter und einen Schriftf"uhrer. +\item Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgem"asser Einladung ohne R"ucksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussf"ahig. Beschl"usse werden offen durch Handaufheben mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als + abgelehnt. Auf Antrag von einem Mitglied ist geheim abzustimmen. +\item Jedes Vollmitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht muss auf der Mitgliederversammlung + pers"onlich ausge"ubt werden. Eine Vertretung durch andere Mitglieder oder + Dritte ist nicht zul"assig. +\item Die "Anderung der Satzung bedarf der + Zustimmung von 3/4 der erschienenen Mitglieder sowie einer Zustimmung der + Mehrheit der zu diesem Zeitpunkt noch im Verein befindlichen + Gr"undungsmitglieder. +\item Die Aufl"osung des Vereins bedarf der Zustimmung von + 3/4 der erschienenen Mitglieder, mindestens jedoch 1/4 der Mitglieder des + Vereins, sowie einer Zustimmung der Mehrheit der zu diesem Zeitpunkt noch im + Verein befindlichen Gr"undungsmitglieder. +\item Bis 7 Tage vor Versammlungsbeginn + k"onnen dem Vorstand Erg"anzungen zur Tagesordnung eingereicht werden. Diese hat + der Antragsteller auch den anderen Vereinsmitgliedern unmittelbar per E-Mail + mitzuteilen. Antr"age, die nach diesem Zeitpunkt beim Vorstand eingehen, sind in + der Mitgliederversammlung nicht beschlussf"ahig. +\end{enumerate} + +\section*{\S 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung} +\subsection*{\S 8.1} Die Mitgliederversammlung entscheidet "uber +\begin{enumerate} +\item die Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstands und der Kassenpr"ufer. +\item die Entlastung des Vorstands. +\item die Festsetzung der + Mitgliedsbeitr"age, die Wahl der Mitglieder des Vorstands und der + Kassenpr"ufer sowie die Wahl von Beauftragten f"ur bestimmte Sachbereiche + (Fachreferenten) f"ur jeweils 3 Jahre. +\item "Uber Antr"age von Mitgliedern, + die durch Vorstandsbeschluss nicht aufgenommen oder ausgeschlossen werden + sollen. +\item sie kann "uber weitere Angelegenheiten beschliessen, die + ihr vom Vorstand oder von den Mitgliedern vorgelegt werden. +\end{enumerate} +\subsection*{\S 8.2} Die Protokolle der Mitgliederversammlung sind vom Schriftf"uhrer und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen. +\section*{\S 9 Vorstand} +\subsection*{\S 9.1} Der Vorstand f"uhrt die Gesch"afte des Vereins. Er +besteht aus 6 Personen: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, +dem Kassenwart und 3 Beisitzern. +\subsection*{\S 9.2} Mitglied im Vorstand kann nur sein, wer mindestens ein Jahr Mitglied im Verein oder Gr"undungsmitglied ist. +\subsection*{\S 9.3} Die Amtsdauer der +Vorstandsmitglieder ist aus \S 8 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung ersichtlich. +\subsection*{\S 9.4} Der Vorstand bestimmt durch Wahl aus seiner Mitte, die +unter \S 9 Abs. 1 genannten Funktionen. +\subsection*{\S 9.5} Der Vorstand beschliesst "uber alle +Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der +Mitgliederversammlung bed"urfen. Er f"ahrt die Beschl"usse der +Mitgliederversammlung aus. +\subsection*{\S 9.6} Der Vorstand tritt auf Verlangen eines +Vorstandsmitgliedes nach Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern +zusammen. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von 4 Mitgliedern beschlussf"ahig. +Er fasst Beschl"usse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein +Antrag als abgelehnt. +\subsection*{\S 9.7} Beschl"usse k"onnen auch schriftlich, telefonisch oder +elektronisch getroffen werden, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder +hiermit einverstanden ist. +\subsection*{\S 9.8} Der Verein wird gerichtlich und aussergerichtlich von dem +Vorsitzenden und dem Stellvertreter vertreten, wobei jeder f"ur sich allein +vertretungsberechtigt ist. "Uber Konten des Vereins k"onnen der Kassenwart und +weitere vom Vorstand bestimmte Mitglieder unabh"angig voneinander verf"ugen. +\subsection*{\S 9.9} Die Beschl"usse des Vorstandes werden schriftlich +protokolliert und stehen den Mitgliedern elektronisch und als Papierversion +zur Einsicht zur Verf"ugung. Die Protokolle werden vom Vorsitzenden und einem +weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet. +\subsection*{\S 9.10} Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der +Wahlzeit aus dem Vorstand aus, so kann sich der Vorstand durch Zuwahl aus den +Mitgliedern des Vereins bis zur n"achsten Mitgliederversammlung selbst +erg"anzen. Scheidet mehr als ein Mitglied des Vorstandes aus sind Neuwahlen +des gesamten Vorstandes durch die Mitgliederversammlung erforderlich. +\\ +\section*{\S 10 Zustimmungspflichtige Gesch"afte des Vorstandes} +\subsection*{\S 10.1} Rechtsgesch"afte, die eine Verpflichtung des Vereins im +Einzelfall von mehr als einem von der Mitgliederversammlung j"ahrlich +festzusetzenden Betrages begr"unden, bed"urfen der vorherigen Zustimmung der +Mitgliederversammlung. Bei Rechtsgesch"aften, die wiederkehrende +Zahlungsverpflichtungen begr"unden, bezieht sich der genannte Betrag auf die +Zahlungsverpflichtungen "uber einen Zeitraum von 12 Monaten. Von der +Zustimmungspflicht sind solche Gesch"afte und Leistungen ausgenommen, zu denen +der Verein aus Umst"anden verpflichtet ist, die nicht von den Organen des +Vereins begr"undet worden sind. +\subsection*{\S 10.2} Die Beschr"ankung des Abs. 1 S. 1 und S. 2 gilt auch +gegen"uber Dritte im Sinne von \S 26 Abs. 2 S. 2 BGB. +\\ +\section*{\S 11 Vorstand nach \S 26 BGB} +Vorstand im Sinne des \S 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jedes dieser Vorstandsmitglieder ist f"ur sich allein vertretungsberechtigt. +\section*{\S 12 Finanzierung, Mittelverwendung} +\subsection*{\S 12.1} +Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft durch +Mitgliedsbeitr"age, Spenden und Zuwendungen Dritter. +\subsection*{\S 12.2} +Die Mittel des Vereins d"urfen nur f"ur die satzungsm"assigen Zwecke verwendet +werden. +\subsection*{\S 12.3} +Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als +Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben +bei ihrem Ausscheiden, bei Aufl"osung oder Aufhebung des Vereins keinerlei +Anspruch auf das Vereinsverm"ogen. +\\ +\section*{\S 13 "Amter, Organmitglieder, Mitglieder und Haftung} +\subsection*{\S 13.1} +S"amtliche im Verein ausge"ubte "Amter sind Ehren"amter. +\subsection*{\S 13.2} +F"ur Sch"aden des Vereins, die Organmitglieder oder Mitglieder in T"atigkeiten +f"ur den Verein verursacht haben, haften diese nur, wenn sie dabei +vors"atzlich gegen ein Strafgesetz verstossen oder vors"atzlich zum Nachteil +des Gesch"adigten gehandelt haben. +\subsection*{\S 13.3} +Organmitgliedern oder Mitgliedern werden Ersatzanspr"uche Dritter f"ur Sch"aden, die sie bei T"atigkeiten f"ur den Verein verursacht haben, ersetzt, es sei denn, das Organmitglied oder Mitglied hat dabei vors"atzlich gegen ein Strafgesetz verstossen oder vors"atzlich zum Nachteil des Gesch"adigten gehandelt. +\section*{\S 14 Inkrafttreten} +Diese Satzung ist von der Mitgliederversammlung am XX.XX.2017 beschlossen +worden und wird mit Eintragung in das Vereinsregister wirksam. +\\ + +%%% +%%% end main document +%%% +%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%% + +% \appendix %% include it, if something (bibliography, index, ...) follows below + +%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%% +%%% +%%% bibliography +%%% +%%% available styles: abbrv, acm, alpha, apalike, ieeetr, plain, siam, unsrt +%%% +% \bibliographystyle{plain} + +%%% name of the bibliography file without .bib +%%% e.g.: literatur.bib -> \bibliography{literatur} +% \bibliography{FIXXME} + +\end{document} +%%% }}} +%%% END OF FILE +%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%% +%%% Notice! +%%% This file uses the outline-mode of emacs and the foldmethod of Vim. +%%% Press 'zi' to unfold the file in Vim. +%%% See ':help folding' for more information. +%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%% +%% Local Variables: +%% mode: outline-minor +%% OPToutline-regexp: "%% .*" +%% OPTeval: (hide-body) +%% emerge-set-combine-versions-template: "%a\n%b\n" +%% End: +%% vim:foldmethod=marker